Registrierung

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Registrierung für
Qualifizierte Anleger 

Der/die Registrierende bestätigt, dass sie/er als
qualifizierte/r Anleger/in im Sinne des Kollektivanlagenrechts gilt und damit ausdrücklich auf den erhöhten Anlegerschutz des Kollektivanlagenrechts verzichten möchte.

Sollte der/die Registrierende zu einem Zeitpunkt nach der Unterzeichnung der vorliegenden Bestätigung nicht mehr als qualifizierte/r Anleger/in gelten wollen oder sollte es sich herausstellen, dass die obige Bestätigung nicht mehr zutrifft, so verpflichtet sich der/die Registrierende hiermit, eine solche Änderung der Umstände umgehend mitzuteilen.

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